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Luftiges Schmankerl aus dem Fördertopf!
Heizkostensenkende Wohnungslüftung wird zusätzlich vom Staat belohnt

Köln/Bietigheim-Bissingen im Februar 2017. Der besonders frostige Januar 2017 – laut Deutschem Wetterdienst der kälteste seit 2010 im bundesweiten Durchschnitt – hat es vielen Hausbesitzern bewiesen: Wohl dem, der eine kontrollierte Wohnungslüftung hat! Was auf den ersten Blick paradox scheint, wird auf den zweiten schnell nachvollziehbar. Denn auch wenn das Wohnhaus hervorragend wärmegedämmt ist, so lässt man ohne eine solche Anlage beim Lüften von Hand regelmäßig die warme Luft zum Fenster hinaus und kalte hinein, die wieder teuer aufgeheizt werden muss. Kontrollierte Wohnungslüftungen hingegen verfügen systemabhängig über eine bedarfsgerechte Steuerung oder eine Wärmerückgewinnung, welche den Großteil der Wärme aus der Abluft auf die Zuluft überträgt. Das ist nicht nur komfortabel und sichert allzeit gesunde Luftverhältnisse, es senkt auch massiv die Heizkosten – 30 bis 50 Prozent Einsparung sind möglich. Wobei dies nicht der einzige Spareffekt ist, denn kontrollierte Wohnungslüftung wird auch hinsichtlich der Investitionskosten immer attraktiver dank vieler Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene.

Im Sanierungsfall sind dezentrale oder zentrale kontrollierte Wohnungslüftungsanlagen bundesweit KfW-förderfähig. Dies kann beispielsweise über das zinsgünstige Kreditprogramm Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152) erfolgen. Bei diesem Programm beträgt der effektive Jahreszins nur 0,75 Prozent, zudem sind Tilgungszuschüsse möglich. Der Investitionszuschuss (Programm 430) ist hingegen eine einmalige Förderzahlung. Als Einzelmaßnahme können hier bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden bei maximal 5.000 Euro. Wird die kontrollierte Wohnungslüftung in Form eines Lüftungspakets eingebaut, also dem gleichzeitigen Einbau einer Lüftungsanlage und einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z. B. Fassadendämmung oder Fensteraustausch), so sind 15 Prozent bei einer Deckelung von 7.500 Euro möglich.

Darüber hinaus existieren in jedem Bundesland individuelle Fördermöglichkeiten, mit denen –  abhängig von Wohnort und Baumaßnahme – die Nachrüstung einer kontrollierten Wohnungslüftung im Sanierungsfall oder auch die Installation beim Neubau finanziell unterstützt werden.

Weil der Einbau solcher Systeme sowohl im Hinblick auf die Energieeffizienz als auch zur Herstellung von gesunden Raumluftverhältnisse absolut sinnvoll ist, haben der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) auf einer gemeinsamen Informationsplattform unter www.wohnungs-lueftung.de alle bundesweiten und länderspezifischen Fördermöglichkeiten in zwei übersichtlichen Dokumenten zusammengefasst.

„Neben der Dämmung der Außenwände wird der Wärmeenergiebedarf einer Immobilie in erster Linie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Bei einem Neubau oder einem energetisch sanierten Bestandsgebäude können die Lüftungswärmeverluste bis zur Hälfte der Heizkosten ausmachen“, so Lüftungsexpertin Barbara Kaiser vom BDH. „Allein dieses enorme Einsparpotenzial macht kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung zu einer lohnenden Investition.“ Die aktuellen Fördermöglichkeiten erhöhen die Attraktivität zusätzlich, von den positiven gesundheitlichen Auswirkungen ganz zu schweigen.

 







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Bildquelle:
Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH), Köln
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