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9.300 Euro Kaufzuschuss für ein Brennstoffzellenheizgerät
Fulminante Förderung für Viessmann Vitovalor 

  Allendorf, im August 2016. Die staatliche Förderung für Brennstoffzellenheizgeräte, mit denen man selbst zuhause Wärme und Strom erzeugen kann, schnellt auf Rekordhöhe. Mit 9.300,- Euro unterstützt die Öffentliche Hand ab sofort die Anschaffung der platzsparenden Anlagen zur umweltschonenden und preiswerten privaten Energieversorgung.

Ob Neubau oder energetische Sanierung – ab sofort fördert der Staat ganz massiv die Anschaffung von Brennstoffzellenheizgeräten für die private, dezentrale Wärme- und Stromversorgung. Im Falle des Vitovalor von Viessmann bedeutet dies eine Unterstützung von satten 9.300,- Euro. Hintergrund der starken öffentlichen Zuschüsse ist der Wunsch, dieser neuartigen, hocheffizienten und sehr sauberen Technologie in kurzer Zeit zu großer Verbreitung zu verhelfen. Durch diese staatlichen Zuschüsse sind Brennstoffzellen absolut wirtschaftlich im Vergleich mit anderen Technologien.

Brennstoffzellenheizgeräte nutzen ein einfaches chemisches Prinzip, um Elektrizität und Wärme zu erzeugen: Aus Erdgas (High- oder Low-Gas ist nutzbar) gewinnen sie Wasserstoff, der sich in einer kontrollierten Reaktion mit Luftsauerstoff zu Wasser verbindet. Dabei entstehen Strom und Heizwärme. Da immer nur so viel Wasserstoff erzeugt wird, wie die Anlage im Moment braucht, muss keine Lagerung erfolgen. In einem Standard-Einfamilienhaus lassen sich mit dieser Technologie bis zu 40 % Energiekosten einsparen, in einem KfW-55-Gebäude gar bis zu 66 %. Damit machen einen die nur kühlschrankgroßen, leicht zu montierenden Geräte weitgehend unabhängig von der Strompreisentwicklung, da sie mit Akkuspeicher etwa 80 % des häuslichen Strombedarfs selbst erzeugen. Selbst ohne Speicherung liegt dieser Wert immer noch bei etwa 50 %. Und auch die CO2-Emissionen sind nur halb so hoch wie bei herkömmlichem Strom aus dem Kraftwerk und Gas- oder Ölheizung. 

Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energie-effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (Programmnummer 433) bei der KfW geführt. Zum Erhalt der Summe muss neben der Einbindung des Brennstoffzellenheizgerätes in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage durchgeführt werden. Zudem ist ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren abzuschließen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW gestellt werden, also vor dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Zur Antragstellung und Bestätigung der Installation ist ein Sachverständiger aus der sog. EEE-Liste zu beauftragen.

Dies klingt komplizierter, als es ist – alle wichtigen Informationen finden sich online unter www.kfw.de/433. Dort findet sich zum Beispiel ein Reservierungsformular für den Zuschuss bis Dezember 2016. Mit diesem erhält man eine verbindliche Bestätigung, dass die Förderung vorgemerkt sei und kann in aller Ruhe mit Planung und Einbauvorbereitungen beginnen.
Ab 1. Dezember 2016 wird es dann noch einfacher, die Brennstoffzellenheizung unterstützen zu lassen: Dann können alle Anträge direkt im KfW-Zuschussportal gestellt werden.  

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 Pressetext:
pdfPM 9.300 Euro Foerderung fuer Brennstoffzelle.pdf

docPM 9.300 Euro Foerderung fuer Brennstoffzelle.doc

  Bildquelle:

Viessmann, Allendorf

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