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Verbraucherinterview mit Versicherungsexperte Gerd Henge, KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH
Ölschäden können teuer werden!
Warum Öltankversicherungen nicht immer einen Schadensfall abdecken

Frage 1:
Ist eigentlich jede Öltankanlage in Deutschland versicherbar oder gibt es seitens der großen Versicherer hier Vorgaben, die ein neuer Versicherungskunde auf jeden Fall beachten sollte?

Grundsätzlich ist jeder Öltankbehälter versicherbar, solange er den allgemein geltenden, technischen und rechtlichen Vorgaben entspricht. Wichtige Punkte hierbei sind beispielsweise die bestimmungsgemäße Aufstellung und Benutzung der Öltankanlagen. Das Alter eines Öltanks ist für den Versicherer zunächst einmal kein Ausschlusskriterium, solange die geltenden Regeln eingehalten werden. Mit zunehmendem Alter der Anlage steigt jedoch das Risiko von Defekten. Deshalb kann der Versicherer eine Bescheinigung über den Zustand einer älteren Anlage seitens eines Sachverständigen fordern. Sollten hier Mängel festgestellt werden, wird eine Versicherung problematisch – zumindest vor Behebung dieser Mängel.

Frage 2:
Konnten Sie eine signifikante Zunahme der Schadensfälle mit alten Kunststoffbatterietanks in den letzten Jahren feststellen?

Eine merkliche Zunahme der Schadensfälle ist momentan nicht feststellbar. Allerdings können wir beobachten, dass immer häufiger Schäden entstehen, die auf mangelhafte Wartung von Kunststoffbatterietanks zurückzuführen sind. In den letzten 30-40 Jahren wurden in Deutschland zunehmend Kunststofftanks verbaut, jedoch fehlt es hier noch an einem verbraucherseitigen Bewusstsein hinsichtlich Pflege und Kontrolle dieser Anlagen. Deshalb kann es speziell bei älteren Öltanks, durch Materialermüdung und dem üblichen Verschleiß, oft zu plötzlichen und für den Betreiber überraschenden Ölaustritten kommen. Aber wenn beispielsweise ein Auto 20 Jahre lang keine Werkstatt von Innen sieht, darf der Besitzer sich auch nicht wundern, wenn dieses dann von heute auf morgen den sprichwörtlichen Geist aufgibt. Ähnlich verhält es sich mit Öltankanlagen: Regelmäßige Kontrollen – und wenn erforderlich Wartungen – könnten hier definitiv einen großen Teil der Schadensfälle verhindern.

Frage 3:
Sollte es zu einem Befüllschaden an einer privaten und bisher nicht überprüften Batterietankanlage kommen –  welche Schäden wären auf jeden Fall durch den Versicherer abgedeckt und für welche Schäden müsste im Zweifelsfall der Kunde aufkommen?

Bei einem Befüllschaden gibt es logischerweise immer zwei Beteiligte: den Befüller – also den Lieferanten bzw. Tankwagenfahrer – und den Betreiber der Anlage. Deswegen ist es im ersten Schritt ausschlaggebend herauszufinden, wer genau für den Schaden verantwortlich ist. So ist es die Aufgabe des Verbrauchers, den Tank in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zur Betankung bereitzustellen. Auf der anderen Seite sind vom Tankwagenfahrer eine Reihe von Sorgfaltspflichten zu beachten, u. a. muss er sich vor der Befüllung vom optisch einwandfreien Zustand der Tankanlage überzeugen. Seit zwei Jahren sind die Sorgfaltspflichten in der technischen Richtlinie TRwS 791 konkretisiert. Deshalb empfehlen wir im Schadenfall allen Beteiligten, sich diese Richtlinie genau anzusehen, um mit Hilfe eines qualifizierten Sachverständigen die Verantwortlichkeiten und Kausalitäten des Schadens zu klären.
Der Anlagenbetreiber sollte auch im Blick haben, dass Tankanlagen in der Regel nur für den Drittschaden versichert sind. Das sind beispielsweise Verunreinigungen auf dem Grundstück des Nachbarn, die durch Ölaustritt verursacht wurden. Bei einem Gewässerschaden oder einer Bodenkontamination kann auch die Umweltbehörde eine Schadenbeseitigung fordern. Wer allerdings zudem den Schaden am eigenen Hab und Gut mitversichern möchte, sollte nicht nur für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Tankanlage sorgen, sondern auch unbedingt auf eine sogenannte Eigenschadendeckung in seiner Police achten. Schäden an der Tankanlage selbst sind allerdings so gut wie immer von der Versicherung ausgeschlossen.

ENDE      


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  Pressetext:

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  Bildquellen:
Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg
Honorarfreier Abdruck bei Quellenangabe
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 


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